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Beglaubigung

von Unterschriften im Kanton Bern

Im Kanton Bern ist für die Beglaubigung von Unterschriften von Privatpersonen einzig der Notar zuständig. Die bernischen Gemeinden sind dazu nicht berechtigt. In anderen Kantonen liegt die Kompetenz zum Teil bei den Gemeinden.

Wenn Sie eine Unterschrift beglaubigen müssen, bitten wir Sie, direkt mit einem bernischen Notar Kontakt aufzunehmen. Die Kosten für die Unterschriftenbeglaubigung betragen mindestens CHF 20.00 und höchstens CHF 100.00 gemäss Verordnung über die Notariatsgebühren.

Auszug aus der Notariatsverordnung des Kantons Bern:

Art. 62, Unterschrift

1 Die Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung der Notarin oder des Notars, dass die Unterschrift von der Unterzeichnerin oder vom Unterzeichner geschrieben oder von dieser oder diesem als ihre oder seine eigene Unterschrift anerkannt worden ist.

2 Die Notarin oder der Notar stellt die Identität der Unterzeichnerin oder des Unterzeichners fest.

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