Die öffentliche Planauflage der Teilrevision Ortsplanung wurde in der Nr. 19 vom 12. Mai 2022 im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Attiswil (Anzeiger Oberaargau) publiziert. Aufgrund eines Versäumnisses im Jahr 2022 wird die Publikation nun noch im Kantonalen Amtsblatt des Kantons Bern nachgeholt (Gewässerraum / Bundesrecht).
Der Gemeindarat von Attiswil bringt gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die vorerwähnte Teilrevision (Teil Gewässerraum) zur öffentlichen Auflage.
Die Unterlagen liegen vom 26. Juni 2024 bis 26. Juli 2024 in der Gemeindeverwaltung Attiswil, zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Attiswil einzureichen.
Attiswil, 24 Juni 2024
Der Gemeinderat
Unterlagen:
Amtsberichte-Vorprüfungsbericht
Darstellung Baureglement Art. 9
Erläuterungsbericht - Teilrevision OP - Teil Gewässerraum
Plan Gewässerraum Gemeinde 1:5'000
Plan Gewässerraum Siedlung 1: 2'500
Publikation Kant. Amtsblatt